Ihr Betrieb möchte einen Gestalter, bzw eine Gestalterin für immersive Medien (GIM) ausbilden?
Dann erfahren Sie hier die Details!

Gestalter*innen für immersive Medien sind vielseitig in Ihrem Betrieb einsetzbar. Diese Skizze zeigt den typischen Einsatzbereich:

Quelle: ZFA

Die Umsetzungshilfe für die Ausbildungsbetriebe kann hier heruntergeladen werden: https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/gestim23?page=3

Einsatzgebiete

Die ausgebildeten Fachkräfte arbeiten in Unternehmen der Produktion immersiver Medien (Augmented Reality/Virtual Reality/Mixed Reality/360-Grad-Video) und anderen Unternehmen der „virtual production“. Sie werden Teil der Teams in Produktionsbetrieben der audiovisuellen Medien. Sie können dieses Tätigkeitsfeld in Broadcasting-Unternehmen, Werbeagenturen, in der Games-Branche oder in Unternehmen mit großen Marketing- und Werbebudgets abdecken.

Tätigkeiten

Die zukünftigen Gestalter:innen für immersive Medien stehen in enger Zusammenarbeit mit den Produktionsteams, Programmierern (Fachinformatiker:innen) und 3D-Artists zusammen und erstellen selbst Bild- und Tonaufnahmen für die Produktion. Gestalterische, produktionstechnische und medienspezifische Aspekte beziehen sie in ihre Projekte mit ein. Inhalte der Ausbildung für diesen Produktionsberuf sind 3D-Modeling, 3D-Animation, Shading, Texturing, 3D-Audio, Entwickeln mit Autoren- und Entwicklungstools wie Unity und Unreal, Streaming, Kundenberatung und Projektmanagement. Sie unterstützen die Präsentation und Demonstration von Lösungen bei ihren Kunden. 

Im Überblick:

  • Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen,
  • iteratives Entwickeln von Prototypen,
  • Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten,
  • Gestalten und Umsetzen von Animationen,
  • Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen,
  • Gestalten von immersiven Klangwelten,
  • Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution,
  • Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team,
  • Beraten von Kundinnen und Kunden und
  • Abschließen und Validieren von Aufträgen.
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  • digitalisierte Arbeitswelt,
  • Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse,
  • Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren und
  • Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion

Nächste Schritte

Ob Sie bereits ausbilden oder bislang nur mit dem Gedanken gespielt haben, einem jungen Menschen eine Chance in Ihrem Betrieb zu geben: Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ausbildungsberatung Ihrer IHK auf. Die Ausbildungsberater*innen der IHKs informieren Sie in einem persönlichen Gespräch über die weiteren Schritte, um Ausbildungsbetrieb für den GIM zu werden. Gemeinsam mit Ihnen sprechen sie die Inhalte des neuen Ausbildungsberufes durch. Sie beraten Sie, welche gesetzlichen Anforderungen eine Ausbilderin oder ein Ausbilder erfüllen muss und gehen mit Ihnen die weiteren Schritte durch. Sie erfahren, welche Inhalte in einen Ausbildungsvertrag gehören, welche Berufsschule Ihr Auszubildender besuchen wird und was Sie ansonsten noch beachten sollten. Die Beratung ist unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Sie wissen nicht, welche IHK Sie ansprechen sollen? Unter dem nachstehenden Link finden Sie unter dem Button „Zu Ihrer IHK vor Ort“ eine Aufstellung aller IHKs: https://www.ihk.de/die-ihk/ihk-finder-5507608.